raffzahn Site Admin
Anmeldedatum: 09.12.2010 Beiträge: 322
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Verfasst am: 04.12.2010, 18:36 Titel: Vorsicht bei Internetabzocke |
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Alle hier im Forum aufgeführten Anbieter sind von uns geprüft worden. Es handelt sich bei den Anbietern um 100% seriöse Unternehmen, welche meist schon jahrezehntelang in ihrer Branche tätig sind und bei welchen die Teilnahme zu jeder Zeit komplett kostenlos und unverbindlich ist.
Leider gibt es im Internet jedoch auch "schwarze Schafe". Die von den Anbietern in unserem Forum angebotenen Dienstleistungen sind komplett kostenlos. Die unseriösen Anbieter verlangen jedoch teilweise horrende Beträge. Die Preisangaben werden meist im Kleingedruckten bzw. Fließtext versteckt.
Bei diesen unlauteren Angeboten kommt in der Regel kein wirksamer Vertrag zustande, da in den meisten Fällen die Kosten für die Informationen oder Dienste verschleiert werden. Die Nutzer hatten nicht die Absicht, einen kostenpflichtigen Vertrag einzugehen. Das ist auch der Fall, wenn sich die Preisinformation ausschließlich in den AGBs befindet und die genauen Preisangabe nicht sofort ersichtlich ist.
Hier hat z.B. das Amtsgericht München (Az 161 C 23695/06) im Jahr 2007 in einer rechtskräftigen Entscheidung entschieden, dass eine solche Preisklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen überraschend ist und damit zur Unwirksamkeit des Vertrages führt.
Wer auf eine der irreführenden Offerten hereingefallen ist, kann von seinem zweiw?chigen Widerrufsrecht Gebrauch machen und schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Ein von Minderjährigen abgeschlossener Vertrag ohne Einverst?ndnis der Erziehungsberechtigten ist unwirksam.
Unseriöse Anbieter lassen nichts unversucht, um Betroffene zur Zahlung zu bewegen. Es werden oftmals auch Inkassobüros bzw. Rechsanwälte engagiert, welche die unberechtigten Forderungen einklagen.
Deshalb ist der wichtigste Grundsatz: Die Rechnungen auf keinen Fall zahlen.
Wenn man sicher ist, dass es sich um Internetabzocker handelt, kann man alle E-Mails, Briefe und darin enthaltenen Drohungen ignorieren. Auch wer bei einer solchen Forderung mit Mahnungen und Schreiben von Inkassobüros oder Rechtsanwälten eintrudeln, sollte sich auf keinen Fall einschüchtern lassen. Reagieren muss man erst, wenn ein Mahnbescheid vom Gericht zugestellt wird. Dann muss man innerhalb von 14 Tagen der Forderung auf dem Widerspruchsformular offiziell widersprechen.
In 99% aller Fälle kommt es jedoch zu keinem gerichtlichen Mahnbescheid. Auch wenn man monatelang durch Inkassoschreiben und Mahnungen genötigt wird, sollte man standhaft bleiben und auf keinen Fall die Rechnungen bezahlen. Zu einem gerichtlichen Mahnbescheid kommt es nicht, da diese Abzocker eine gerichtliche Auseinandersetzung meiden, wie der Teufel das Weihwasser.
GANZ WICHTIG : Nehmt niemals Heimarbeitsangebote an, bei welchen ihr vorab etwas bezahlen sollt. Bei diesen "Jobs" könnt ihr fast zu 100% sicher sein, dass es sich um Abzocke handelt.
Lest dazu unbedingt meinen Artikel "Heimarbeit seriös ohne Abzocke" _________________ 20,-Euro Amazon Gutschein geschenkt für Umfragen von Marktforschungsunternehmen
Zuletzt bearbeitet von raffzahn am 10.05.2017, 13:50, insgesamt 2-mal bearbeitet |
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